Windenergie

Mythen & Fakten

mit freundlicher Genehmigung des Bundesverbands Windenergie e.V.

Fakt: Die Windenergie ist die wichtigste Energiequelle in Deutschland. In der ersten Jahreshälfte 2023 lag der Anteil der Windenergie an der Stromerzeugung bei 30 Prozent (vor Braunkohle mit 18,3 Prozent und Kernenergie mit 3 Prozent)1. Der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Nettostromerzeugung, d.h. dem Strommix, der tatsächlich aus der Steckdose kommt, liegt bei mehr als 50 Prozent. Auch mit 100 Prozent Erneuerbaren ist die Versorgungssicherheit künftig gewährleistet2. Dies wird ermöglicht durch eine intelligente Infrastruktur (Smart Grids), die Flexibilisierung von Ver-brauch, die zunehmende Nutzung von Strom in allen Sektoren und die Intensivierung des europäischen Stromaustauschs. Auch der zunehmende Markthochlauf von Speichertechnologien, wie z.B. Wasserstoff, schafft Flexibilität im System. Grundvoraussetzung für eine sichere und saubere Energieversorgung ist ein weiterer Ausbau der Erneuerbaren-Kapazitäten, insbesondere der Windenergie an Land.

Fakt: Die Strompreise in Deutschland sind auf einem hohen Niveau, da Steuern, Abgaben und Umlagen diese künstlich treiben. Die Schere zwischen niedrigen Stromerzeugungskosten und hohen Verbraucherpreisen ist vor allem darin begründet. Kurzfristig senkt die Politik durch Haushaltsmittel die Stromkosten. Langfristig braucht es ein neues Marktdesign3 und eine Reform des gesamten Steuer- und Abgabensystems4.

Fakt: Würden die Windenergieanlagen immer stillstehen, könnten Sie nicht rund ein Viertel der deutschen Stromerzeugung ausmachen. Es gibt verschiedene Gründe, warum Anlagen tatsächlich vorübergehend abgeschaltet werden. Ein Grund kann sein, dass z.B. bei starkem Wind zu viel Strom ins Netz eingespeist wird oder ein Überangebot an fossilem Strom die Netze blockiert. Dieses Problem kann durch die Nutzung des Stroms in anderen Sektoren, eine flexible Lastverschiebung und die konsequente Abschaltung von konventionellen Kraftwerken gelöst werden. Auch Wartungsarbeiten und Reparaturen sind ein Grund für zeitweise Abschaltungen. Ein weiterer Anlass für den Stillstand kann der Schutz von Vögeln und Fledermäusen zu Brut- und Ausflugzeiten sein. Zum Schutz von Anwohner*innen werden Anlagen ebenfalls abgeschaltet, wenn sie bei tiefstehender Sonne länger als 30 Minuten am Tag
Schatten auf anliegende Wohngebäude werfen.

Fakt: Wird der Rückbau einer Anlage erforderlich, lassen sich 80-90 Prozent der Komponenten, die
metallhaltigen Anlagenteile, die gesamte Elektrik sowie die Fundamente und der Turm (Stahl-, Kupfer-,
Aluminium- und Betonkomponenten) in etablierte Recyclingkreisläufe zurückführen5 Auch für die aus
CFK und GFK Verbundmaterialen bestehenden Rotorblätter gibt es ausreichende
Entsorgungskapazitäten.

Fakt: Seit 2009 haben sich Windkraftgegner auf eine Studie der Bundesanstalt für
Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) berufen, die Windrädern hohe Infraschallwerte attestierte.
Nach jahrelangen Protesten von Expert*innen, wie Dr. Stefan Holzheu von der Universität Bayreuth, hat
die BGR Ende April 2021 einen erheblichen Rechenfehler eingeräumt6 Die fehlerhafte Umrechnung des
Drucksignals in Schalldruckpegel führte zu einer Überschätzung von 36 Dezibel. Der Infraschall bei
Windenergieanlagen wurden dadurch 4000-mal höher eingeschätzt als er tatsächlich war7 Ein grober
wissenschaftlicher Fehler, der zu Unsicherheit in der Bevölkerung führte. Nachdem die BGR ihren Fehler
zugegeben hat, lautet der wissenschaftliche Konsens: Windenergieanlagen leisten keinen
nennenswerten Beitrag zur Infraschallbelastung.

Quellenverzeichnis

  1. Fraunhofer ISE (2023): Nettostromerzeugung im 1. Halbjahr 2023: Rekordanteil Erneuerbarer Energien von 57,7 Prozent:
    https://www.ise.fraunhofer.de/con-tent/dam/ise/de/documents/presseinformationen/2023/2323_ISE_d_PI_Nettostromerzeugung-im-ersten-Halbjahr-2023-Rekordanteil-Erneuerbarer-Ener-gien.pdf ↩︎
  2. Fraunhofer ISE (2012): 100% Erneuerbare Energien für Strom und Wärme in Deutschland: https://www.ise.fraunhofer.de/con-tent/dam/ise/de/documents/publications/studies/studie-100-erneuerbare-energien-fuer-strom-und-waerme-in-deutschland.pdf. ↩︎
  3. BEE (2021): Neues Strommarktdesign – BEE Studie: https://www.klimaneutrales-stromsystem.de/index.html ↩︎
  4. BWE (2024): BWE Positionspapier Stromdirektbelieferung: https://www.wind-energie.de/fileadmin/redaktion/dokumente/publikationen-oeffentlich/the-men/03-sektorenkopplung/20240417_BWE-Positionspapier_Industriedirektbelieferung.pdf ↩︎
  5. BWE (2023): Rückbau und Recycling von Windenergieanlagen: 20230801_BWE-Informationspapier_Rueckbau_und_Recycling_von_Windenergieanlagen.pdf. ↩︎
  6. Windindustrie in Deutschland (2021): Rechenfehler der BGR: Infraschall von WEA viel schwächer als behauptet: BGR-Fact Sheet: „Infraschall und Windenergie“ WID – Windindustrie in Deutschland. ↩︎
  7. BGR (2021): Erklärung zum Infraschall von Windenergieanlagen: BGR – Presse – Erklärung zum Infraschall von Windenergieanlagen: ↩︎

Stand: 17. März 2024

Die Grünen sind klar dafür, den Weg der Versorgung mittels erneuerbarer Energien weiter zu beschreiten. Die flächendeckende, dauerhafte und zukunftsfähige Versorgung kann nur durch einen Mix der verschiedenen regenerativen Energieformen gelingen. Hierfür gilt es zu prüfen, wo und wie in unserer Region auf verträgliche und effiziente Art und Weise Tiefengeothermie, Freiflächenphotovoltaik, Windkraft und andere Energiequellen wie z. B. Biogasanlagen realisiert werden können. Diese Aufgabe nimmt der Regionalverband Mittlerer Oberrhein wahr.

Im Bereich des Regionalverbandes werden die unterschiedlichen Energieträger in den Gemeinden sichtbar sein. So wie jahrzehntelang die markanten Kühltürme Teil der Kulisse der Stadt Philippsburg waren, werden künftig z. B. in Graben-Neudorf und Dettenheim Tiefengeothermieanlagen Teil der Landschaft sein. In anderen Gemeinden verändern Freiflächenphotovoltaik- oder schwimmende Photovoltaikanlagen an einigen Stellen das Bild. Und in weiteren Gemeinden werden Windräder das Erscheinungsbild beeinflussen. Wir kennen dies bereits beispielsweise von der anderen Rheinseite bei Hatzenbühl/Rheinzabern. Die Windräder zählen dort mittlerweile zum normalen Erscheinungsbild. Jede Gemeinde wird sich hier im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf Veränderungen einstellen. Dieser Weg wurde bereits vor 13 Jahren eingeschlagen, als die damalige Bundesregierung den Atomausstieg beschlossen hat.

Aktuell lässt der Regionalverband prüfen, welche Flächen als Vorrangflächen für Windkraft ausgewiesen werden können. Hierbei werden Einflüsse auf die Schutzgüter wie Mensch, Boden oder Flora und Fauna ausführlich geprüft. In den Steckbriefen zu den beabsichtigten Vorranggebieten ist gut veranschaulicht, wie diese bewertet wurden.

Allerdings wurde in der Vergangenheit über die Ausweisung von Vorrangflächen für Windkraftanlagen an Orten diskutiert, die heute nicht mehr in der Betrachtung des Regionalverbandes enthalten sind. Hier muss aus unserer Sicht umfassend und nachvollziehbar dargelegt werden, welche Flächen im Rahmen der Untersuchung herausgefallen sind – und weshalb. Nur mit einer transparenten Darstellung lässt sich Akzeptanz schaffen und ein für Ubstadt-Weiher verträglicher Ort gefunden werden.

Wenn es nach Klärung der Standortfrage zur Realisierung von Windkraftanlagen auf Ubstadt-Weiherer Gemarkung kommt, gelten aus unserer Sicht folgende Prämissen:

  • Sorgfältige Auswahl der Windkraftvorranggebiete gemäß Kriterienkatalog.
  • Einhaltung der vorgeschriebenen Abstände zu Wohngebieten ist oberstes Gebot.
  • Einsatz von bedarfsgesteuerter Nachterkennung: die Leuchtfeuer bzw. die roten Blinklichter werden nur aktiviert, wenn sich ein Luftfahrzeug nähert.
  • Beim Flächenverbrauch soll gelten: Nutzung von unbewaldeten Flächen vor schützenswerten Waldflächen. Steht dies im Zielkonflikt mit einer Flächenausweisung sehr nah an Wohngebieten, ist dem Schutzgut Mensch Vorrang zu gewähren.
  • Wenn Waldflächen (temporär) gerodet werden müssen, ist im selben Umfang auf Gemeindegebiet aufzuforsten.
  • Neben dem Klimaschutz ist für uns Grüne der Naturschutz ein enorm wichtiges Thema, das bei allen Zwängen nicht zu kurz kommen darf.  Unsere Erwartungshaltung ist in dieser Hinsicht klar: Alle technischen Fortschritte, die dem Artenschutz dienen wie z. B. automatische Abschaltungen in Abhängigkeit von Tierverhalten, sind an Windrädern auf unserer Gemarkung vorzusehen.
  • Einnahmemöglichkeiten für Gemeinde / Bürger*innen schaffen: Realisierung von Windkraftanlagen auf gemeindeeigenem Gebiet zur Einnahme von Pacht.
  • Günstige Stromtarife für die Bürger*innen, die Gemeinde und die Unternehmen.
  • Investitionsmöglichkeit in Windräder vor Ort durch die Möglichkeit der Beteiligung in einer Bürgerenergiegenossenschaft („Bürgerwindräder“).

Die Windkraft ist zusammen mit der Photovoltaik ein wesentlicher Baustein der Energiewende. Um diese umzusetzen und die Abhängigkeit von fossilen klimaschädlichen Brennstoffen schnellstmöglich zu reduzieren, werden wir in Ubstadt-Weiher nicht auf unseren Beitrag zur Nutzung der Windkraft verzichten können. Für eine umwelt- und bürgerverträgliche Realisierung unter den vorgenannten Punkten setzen wir Grüne Ubstadt-Weiher uns ein.

Anmerkung: Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 19.03.24 den vom Regionalverband im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorgeschlagenen Standort für die Ausweisung eines Vorranggebietes für Windenergieanlagen auf der Gemarkung Ubstadt im Bereich Finsterloch/Sperbel (WE14) abgelehnt und die Verwaltung beauftragt, eine Stellungnahme analog der Sitzungsvorlage abzugeben.

https://ubstadt-weiher-sitzungsdienst.komm.one/bi/getfile.asp?id=53336&type=do