Stellungnahme des Grünen Ortsverbandes Ubstadt-Weiher zur Wiederaufnahme der Planungen zur Fortführung der K3575 als Umgehungsstraße von Bad Schönborn
27. Februar 2023
Bei seiner Sitzung am 17.11.22 hat der Kreistag beschlossen, im Haushalt 2023 eine erste Planungsrate für die Wiederaufnahme der Planungen für die K3575 als Umgehungsstraße von Bad Schönborn vorzusehen. Die Planung war im Jahr 2015 aus planrechtlichen und finanziellen Gründen eingestellt worden.
Im Jahr 2016 hatte der Leiter des Amtes für Straßen eine Verkehrsprognose vorgestellt. Demnach würde eine Fortführung der K3575 als Umgehungsstraße von Bad Schönborn eine leichte Verkehrsberuhigung in Teilen der Ortsdurchfahrt (B3) in Ubstadt und im nördlichen Teil der Ortsdurchfahrt (B3) in Stettfeld bewirken.
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 13.12.2016 hatte sich damals der Ubstadt-Weiherer Gemeinderat einstimmig dafür ausgesprochen, die Planung anzustreben und zwar ergebnisoffen, ohne Vorfestlegung auf einzelne Trassen.
Schauen wir uns die damals vorgestellten Zahlen genauer an:
Die Verkehrsbelastungen in Stettfeld im Zuge der B3 lagen 2016 bei ca. 8.600 bis ca. 12.800 Kfz/24 h. Die B3 in Ubstadt ist mit ca. 8.000 bis 16.000 Kfz/24 h belastet. Die Verkehrsbelastungen liegen auf der L 552 bei maximal 8.000 Kfz/24 h. Mit etwas unter 8.000 Kfz/24 h ist die Hauptstraße in Weiher ähnlich hoch belastet.
Unter Berücksichtigung einer Realisierung der K 3575 wurde für Stettfeld eine maximale Entlastung von bis zu ca. 3.000 Kfz/24 h auf der B3 nördlich der K 3584 prognostiziert.
Im weiteren Verlauf der B3 lagen die vorhergesagten Entlastungen in Ubstadt dagegen in einem untergeordneten Bereich von ca. 1.000 Kfz/24 h.
Jedoch kann die Realisierung der K 3575 neu zu leichten Verlagerungen regionaler Verkehre auf die L 552 Stettfeld (Zeuterner Straße) und die K 3584 Stettfeld – Weiher (Am Katzbach) führen.
In der Vorstellung wurde betont, dass durch weitere begleitende Maßnahmen restriktiver Art im Zuge der B3 in Stettfeld und Ubstadt die Entlastungswirkung in den Ortsdurchfahrten im Zuge der B3 auf ca. 2.000 bis ca. 4.000 Kfz/24 h erhöht werden könnte.
Was wären solche weiteren Maßnahmen? Zum Beispiel Lkw-Fahrverbote, Tempo 30, verkehrsberuhigende Elemente.
„Moment!“, mag sich nun der/die ein oder andere denken: Das gibt es doch schon?
Wir führen uns vor Augen:
Mittlerweile wurde im Zuge der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes in den Durchfahrtstraßen überwiegend Tempo 30 eingerichtet. Weiterhin gilt ein Lkw-Fahrverbot für Lkw > 7,5 to. Am Ortseingang Stettfeld von Langenbrücken her wurden mit einer Querungshilfe und den Fahrradschutzstreifen verkehrsberuhigende Elemente realisiert.
Ist damit schon eine Entlastungswirkung eingetreten? Dies gilt es zu beantworten.
Denn: Wie groß wäre nun noch der positive Effekt einer Umgehungsstraße für Ubstadt-Weiher?
Insbesondere, wenn man sich vor Augen führt, welche Einschnitte in die Natur und die Landschaft diese Straße mit sich bringen würde, muss die Sinnhaftigkeit der Umgehungsstraßenfortführung angezweifelt werden.
Sind die Eingriffe verhältnismäßig, insbesondere unter Berücksichtigung der vom Ubstadt-Weiherer Gemeinderat geforderten Unterquerung des Kreisels K3575?
Erhöht eine Optimierung des Verkehrsflusses am Kreisel nicht die Attraktivität der K3575 als Ausweichstrecke für den Autobahnverkehr?
Es sei die Frage erlaubt, ob es anstelle eines Straßenneubaus nicht geboten ist, durch diverse Maßnahmen die überfällige Verkehrswende voranzubringen. Für eine Reduzierung der Kfz-Anteile auf den Straßen in Ubstadt-Weiher und Bad Schönborn gibt es viele Hebel. Beginnen wir mit einem vernünftigen und bedarfsgerechten ÖPNV-Angebot. Der Umstieg auf die öffentlichen Verkehrsmittel muss erleichtert werden. Ein in einem regelmäßigen Takt fahrender Bus der Linie 132 wäre schon einmal ein Anfang ? Alternativ ein On Demand-Verkehr. In Kombination mit einem verbesserten Radverkehrskonzept, Bike- und Car-Sharing-Angeboten sowie Mitnahme-Bänken lassen sich sicher peu a peu Menschen davon überzeugen, ihre angestammten Nutzungsgewohnheiten abzulegen. Und damit den innerörtlichen Kfz-Verkehr zu reduzieren.
Wir finden, es ist Zeit, neu zu denken!
Die durch den Verkehr entstandenen Probleme werden nicht durch den Bau neuer Straßen gelöst.
Lasst uns im Sinne der nachfolgenden Generationen handeln.
Wir sind solidarisch mit den Grünen in Bad Schönborn!
Wir sagen „Nein“ zur Umgehung Bad Schönborn!
K3575: Altes Schreckgespenst wieder aus der Mottenkiste geholt (17.12.2022)
Die Umgehungsstraße Bad Schönborn soll wieder planerisch in Angriff genommen werden.
Was 2015 aus planungsrechtlichen und finanziellen Gründen gestoppt wurde, soll jetzt wieder neu angegangen werden.
So wurde es am 17.11.2022 auf dem Kreistag beschlossen.
Kostenschätzungen für die ursprüngliche Planungsvariante liegen bei 40 Mio. Euro.
Ursprünglich gab es drei mögliche Trassenvarianten:
- K 3575 weiterführen westlich von Kronau in einem Rechtsbogen um Kronau herum und nördlich von Mingolsheim auf die B3
- Abzweig der K 3575 südlich des Reimoldsees durch das Industriegebiet von Langenbrücken und Mingolsheim nach Norden westlich an Schloss Kislau vorbei und nördlich von Mingolsheim auf die B3.
- Beginnend wie Variante 2, aber dann bei Mingolsheim entlang den Bahnschienen östlich an Kislau vorbei und dann nördlich von Mingolsheim wieder auf die B3.
Bei Variante 2 und 3 wäre ein Rückbau der K 3575 vom Reimoldsee bis zur Ampelanlage an der Kreuzung mit der L555 geplant.
Die erste Variante ist in der Zwischenzeit durch Kronaus Neubaugebiete im Westen unmöglich geworden. Bei der zweiten Variante würde sehr viel Fläche und Natur verbraucht werden. Zudem hat sich die Gemeinde Kronau gegen diese Variante ausgesprochen, da der Straßenverlauf dort der Wohnbebauung sehr nahe käme. Die dritte Variante parallel zur Bahnstrecke mag man sich auch kaum vorstellen: Eine Kreisstraße zwischen der Bahnstrecke und Schloss Kislau! Eine Lärmschutzwand hätte zwar positive Effekte auf die Mingolsheimer Wohngebiete, aber das Landschaftsbild mit dem Blick auf Schloss Kislau wäre stark belastet.
Wenn die Planung nun wieder aufgegriffen wird, muss das Landratsamt auch die Forderung aufgreifen, den Planungsbeginn an die B35a bei Bruchsal zu legen. Die Befürworter u.a. in Ubstadt-Weiher erhoffen sich davon eine Entlastung der Ortsdurchfahrten Ubstadt und Stettfeld sowie am Kreisel zwischen Weiher und Stettfeld.
Würde eine Umgehungsstraße mit einer höhenfreien Querung am Kreisel zwischen Stettfeld und Weiher die erhoffte Entlastung bringen?
Stünden die erhofften Effekte in ausgewogenem Verhältnis zu den Kosten und dem Flächenverbrauch?
Wir werden uns in den kommenden Wochen intensiver mit diesem Thema auseinandersetzen.
Bild: Übersichtskarte zur geplanten K 3575 (Planunterlagen des Landkreises aus dem Jahr 2010)
Bildquelle: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref17/seiten/k3575/